Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II

Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben (LRS) können einen Antrag auf Nachteilsausgleich oder auf Abweichungen bei Leistungsfeststellung und -bewertung stellen.

Ziel aller Maßnahmen ist es, bestehende Nachteile auszugleichen und faire Bedingungen zu schaffen – unter Wahrung der Chancengleichheit für alle Lernenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht grundsätzlich nicht. Jede Entscheidung erfolgt individuell.

Ausführliche Informationen zu Nachteilsausgleichen in der Sekundarstufe II erhalten Sie unter folgendem Link: